Rechtsprechung
BVerwG, 29.12.1989 - 4 B 250.89 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,14041) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 20.10.1989 - 8 S 513/89
- BVerwG, 29.12.1989 - 4 B 250.89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 29.12.1989 - 4 B 250.89
Sie macht zwar geltend, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), unterläßt es aber, gemäß § 132 Abs. 3 VwGO eine bisher höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts zu bezeichnen, die mit Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung in einem zukünftigen Revisionsverfahren beantwortet werden könnte (vgl. hierzu BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 29.12.1989 - 4 B 250.89
Sie macht zwar geltend, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), unterläßt es aber, gemäß § 132 Abs. 3 VwGO eine bisher höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts zu bezeichnen, die mit Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung in einem zukünftigen Revisionsverfahren beantwortet werden könnte (vgl. hierzu BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).